EU-Gericht kippt Staubsauger-Energielabel

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Geschrieben von: Robert Mertens

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Die Energieeffizienz von Staubsaugern basierte bislang auf Tests, die mit leeren Staubbehältern durchgeführt wurde. Diese Angaben wurden auf prominenter Stelle platziert und meist als Verkaufsargument für das jeweilige Staubsaugermodell benutzt. Das EU-Gericht hat diese Praxis nun gestoppt und erklärt die betreffende EU-Verordnung für ungültig.

Künftig darf die Energieeffizienz von Staubsaugern nicht mehr durch Tests mit leeren Staubbehältern bestimmt werden. Zu diesem Entschluss kam das EU-Gericht in Luxemburg und erklärte die bislang gültige EU-Verordnung für ungültig. Die Testverfahren müssen künftig verändert und den tatsächlichen Bedingungen während des Gebrauchs angepasst werden. Bislang war das nicht der Fall.

EU-Gericht gibt Dyson recht

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg gab mit der Entscheidung dem britischen Unternehmen recht. Die Hauptprodukte des Unternehmens sind Akku-Staubsauger, Handstaubsauger und Staubsauger ohne Staubbeutel, weswegen sich Dyson durch das bisherige Testverfahren benachteiligt sah. Dyson führt schon seit Jahren einen Rechtsstreit mit seinen Konkurrenten und kritisiert immer wieder, dass die Angaben zum Energieverbrauch nicht der Wahrheit entsprechen.

Richter haben diese Argumentation nun bestätigt. Durch Tests, die mit leeren Behältern durchgeführt werden, wird die Energieeffizienz nicht unter den Bedingungen gemessen, die beim tatsächlichen Gebrauch herrschen. Die von der Europäischen Union vorgeschriebene Methode stimmt nicht mit den wesentlichen Kriterien der Richtlinie über die Angaben zum Energieverbrauch überein.

Sein Ende 2014 werden Staubsauger mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen, mit der die jeweilige Energieeffizienzklasse des Geräts angegeben wird. Die EU-Kommission hat zu diesem Zweck in einer Verordnung ein Testverfahren festgelegt, welches allerdings keine Tests von Geräten mit vollen Staubbehältern vorsieht.

Das eigentliche Ziel, das die EU-Kommission mit dem einheitlichen Etikett erreichen möchte, ist eigentlich ganz klar: Man möchte Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich schnell und unkompliziert über die Energieeffizienz von Staubsaugern zu informieren. Das Gericht war der Meinung, dass der Zweck der Kennzeichnung darin bestehe, Konsumenten bei der Wahl effizienterer Produkte zu unterstützen. Demzufolge sollte der Staubsaugbehälter bis zu einem gewissen Maß gefüllt sein, wenn die Staubsauger auf ihre Energieeffizienz getestet werden.

Jahrelange Gerichtsprozesse

Die Gerichte beschäftigen sich schon seit Jahren mit dem Streit um die Kennzeichnung der Energieeffizienz von Staubsaugern. Im November 2015 wurde die Klage von Dyson gegen die EU-Verordnung abgelehnt. Das Urteil wurde aber im Mai 2017 teilweise vom Europäische Gerichtshof aufgehoben und wieder an das EU-Gericht zurückverwiesen, das die Verordnung außer Kraft setzte.

Der EU-Kommission werden nun zwei Monate Zeit zugesprochen, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Ansonsten verlieren die derzeitigen Energieetiketten ihre Gültigkeit und die EU-Bürokraten müssen dann eine neue Verordnung vorlegen. Der vollständige Artikel zu diesem Thema wurde von unseren Kollegen von tagesschau.de veröffentlicht. Deren Artikel hat uns als Quelle für unsere Zusammenfassung gedient.

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