Staubsauger-Streit vor Gericht: Bosch gewinnt gegen Dyson

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Geschrieben von: Robert Mertens

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Im Rechtsstreit zwischen der BSH Hausgeräte und Dyson urteilte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zwar setzt sich die BSH durch, allerdings ist das Urteil eine Niederlage für alle Hersteller. Schließlich stellt das Gericht das Vertrauen von Verbrauchern auf eine harte Probe.

Nach Ansicht des Handelsblatts, das ausführlich über den Fall berichtet, ist das Urteil ein Sieg und eine Niederlage zugleich. Schließlich müssen Produzenten nach dem Urteil des EuGH nicht angeben, unter welchen Bedingungen sie den Stromverbrauch bei ihren Staubsaugern ermitteln.

Dem Urteil ging eine Klage des britischen Staubsaugerherstellers Dyson voraus. Der Produzent von beutellosen Geräten warf der BSH Hausgeräte, die Staubsauger der Marken Bosch und Siemens herstellt, mangelhafte Angaben zum Stromverbrauch vor. Dabei ging es um den Siemens-Staubsauger „VSQ8POWER4“ sowie um vergleichbare Modelle mit denselben technologischen Eigenschaften.

Dyson verwies auf Analysen, nach denen der Energieverbrauch mancher Staubsauger bei volleren Beuteln steigt. Nach der derzeitigen EU-Verordnung sei es allerdings nicht irreführend, wenn Verbrauchern diese Information vorenthalten werden, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs zu Luxemburg (Rechtssache C-632/16).

Die BSH Hausgeräte begrüßte das Urteil des Gerichts. Es würde bestätigen, „dass keine Irreführung der Verbraucher vorliegt, wenn keine Informationen über die Testbedingungen auf dem Energielabel angegeben werden“, äußerte sich eine Sprecherin des Herstellers. Weil ein weiteres Gerichtsverfahren in Belgien anhängig sei, wollte sie dem Handelsblatt aber keine weiteren Auskünfte geben.

Das belgische Gericht wartete zunächst die Entscheidung des EuGH ab. Nun dürften noch einige Monate vergehen, bis die dortigen Richter ein Urteil fällen. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass es in dieser Sache eine andere Entscheidung gibt. Schließlich dürfte sich das Gericht in Belgien am Urteil des EuGH orientieren.

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Für Siemens und Bosch ist es besonders ärgerlich, dass das Urteil das Vertrauen von Verbrauchern auf eine harte Probe stellt. Für Käufer ist nach dem Urteil ersichtlich, dass die Angaben zum Stromverbrauch mit dem tatsächlichen Energieaufwand nur wenig zu tun haben. Damit endet ein drei Jahre alter Rechtsstreit, der durch viele Instanzen ging.

Gegenklage von Bosch

Das juristische Vorgehen von Dyson beantwortete Bosch mit einer Gegenklage. Es ist außerdem nicht der erste Rechtsstreit zwischen den Produzenten. Die BSH Hausgeräte konnte Dyson zum Beispiel bereits 2014 nachweisen, dass der britische Hersteller falsche Werte auf dem Energielabel angab. Diese irreführenden Angaben verbot ein deutsches Gericht, sodass Dyson die Informationen auf dem Label sogar europaweit änderte.

Sämtliche BSH-Staubsauger, die unter dem Markennamen Siemens oder Bosch erscheinen, würden so geprüft, dass sie mit den Erfordernissen der aktuellen EU-Ökodesign- und Energielabel-Verordnung im Einklang stünden, hieß es bislang vom Hersteller. Das Thema ist umstritten, weil es zurzeit keine verlässlichen Erhebungsmethoden gibt. Die Angaben beziehen sich daher immer auf Geräte mit leerem Beutel.

Nach Ansicht der Stiftung Warentest führten solche Analysen häufig zu lebensfernen Ergebnissen. Daher arbeiten Hersteller an neuen Methoden zur Analyse. Zugleich soll eine zeitgemäße EU-Verordnung für Klarheit sorgen. Die Inhalte stehen noch nicht fest. Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist ebenfalls unklar.

Dyson brachte schon in den 1990er Jahren beutellose Staubsauger auf den Markt. Heute ist der britische Produzent der Marktführer bei den hochpreisigen Geräten, die mehr als 300 Euro kosten. Unter anderem finden sich jetzt auch Akku-Staubsauger, Handstaubsauger und Saugroboter im Sortiment. Die Idee zum beutellosen Staubsauger geht auf Firmengründer James Dyson zurück, der nach einem Design-Studium am Royal College of Art bereits in den 70er Jahren erste Skizzen für derartige Geräte entwarf.

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Sein erstes „G-Force“-Modell lizenzierte ein asiatischer Hersteller. Die Einnahmen verwendete Dyson, um eine eigene Firma in Malmesbury zu gründen. Seitdem bringt sein Unternehmen stark verbesserte Nachfolger auf den Markt.

Author
Robert Mertens

Robert ist ein leidenschaftlicher Enthusiast und Experte für Staubsauger und Saugroboter mit über sechs Jahren Erfahrung im Testen und Vergleichen der neuesten Modelle. Er hat über 100 Staubsauger persönlich getestet und mehr als 180 ausführliche Testberichte und Kaufberatungen geschrieben.

So hat Robert ein scharfes Auge für Qualität und Innovation in der Branche entwickelt. Seine Leidenschaft für Smart-Home-Geräte und seine fundierten Kenntnisse des Marktes haben ihm den Ruf einer vertrauenswürdigen Autorität für Staubsauger und Saugroboter eingebracht.

Robert hat es sich zur Aufgabe gemacht, umfassende und unvoreingenommene Testberichte zu verfassen, die den Lesern helfen, fundierte Entscheidungen bei der Wahl des perfekten Saugers zu treffen. Durch seine umfangreiche praktische Erfahrung und gründliche Recherche möchte er den Verbrauchern das Wissen vermitteln, das sie für eine optimale Kaufentscheidung benötigen.

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